Einstiegsindemnisationen für spanische interne: tribunal eu bestätigt erste auszahlungen
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in Spanien eine Kettenreaktion ausgelöst: Betroffene Interne, also befristet angestellte Beamte, erhalten nun erste Entschädigungen für jahrelange prekäre Beschäftigung. Die spanische Justiz folgt dem EuGH-Urteil, das die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs von befristeten Verträgen als wirkungslos abgetan hat.

Die erste entscheidung: 16.000 euro für einen ehemaligen mitarbeiter
Das Juzgado de lo Social número 4 in Badajoz hat als erstes Gericht eine Entschädigung von 16.000 Euro zugesprochen. Konkret geht es um einen Mitarbeiter, der nach Jahren befristeter Beschäftigung zunächst entlassen wurde, obwohl er anschließend erfolgreich eine reguläre Beamtenstelle erlangte. Die Summe entspricht 20 Tagen Gehalt pro geleisteter Arbeitsjahr, begrenzt auf 12 Monatsgehälter – eine spürbare Anerkennung für die unsichere Situation, in der der Betroffene sich befand.
Javier Arauz, Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht, warnt seine Mandanten: Die Interne müssen jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen. Die Junta de Extremadura hatte die Entschädigung zunächst abgelehnt und argumentiert, dass die Vergabe einer Beamtenstelle die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht bedeute. Doch das Gericht folgte nicht dieser Argumentation und berief sich auf das jüngste Urteil des EuGH.
Die neue Rechtslage: Ein Umdenken ist erforderlich
Die Ley 20/2021 sah bislang nur Entschädigungen für Bewerber vor, die ein Auswahlverfahren nicht bestanden hatten. Der EuGH hat diese Regelung jedoch für europarechtswidrig erklärt, da sie den Missbrauch befristeter Verträge nicht ausreichend sanktioniert. Die aktuelle Rechtslage stellt eine deutliche Abkehr von der bisherigen Praxis dar und zwingt die spanische Verwaltung, ihre Personalpolitik zu überdenken.
Ein ähnlicher Fall liegt in Vigo vor, wo ein Tribunal bereits eine Entschädigung von über 52.000 Euro an eine Forscherin des CSIC zugesprochen hat. Auch sie hatte nach Jahren befristeter Beschäftigung eine reguläre Stelle erhalten. Das Gericht argumentierte, dass die Bezeichnung „indefinido no fijo“ (unbefristet, aber nicht fest angestellt) den Missbrauch nicht ausreichend unterbinde und die Folgen des Unionsrechts nicht beseitige.
Die Entscheidung in Vigo unterstreicht, dass die bloße Möglichkeit, eine Beamtenstelle zu erlangen, keine ausreichende Kompensation für jahrelange unsichere Arbeitsverhältnisse darstellt. Die Erfahrung, die in den befristeten Verträgen gesammelt wurde, darf nicht einfach ignoriert werden.
Die jüngsten Urteile zeigen deutlich, dass der Druck auf die spanische Regierung wächst, die Situation der Interne zu verbessern und den Missbrauch befristeter Verträge konsequent zu bekämpfen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Behörden auf diese neue Rechtslage reagieren und welche weiteren Schritte zur Reform des spanischen Beamtenrechts unternommen werden.
