V16-blinker-chaos: welche modelle sind jetzt unsicher?
Chaos auf Deutschlands Straßen? Nicht unbedingt, aber die Einführung des V16-Blinkers hat eine unerwartete Welle der Unsicherheit ausgelöst. Was als Sicherheitsinnovation gedacht war, entpuppt sich für viele Autofahrer als Lotterie – denn immer mehr Modelle scheinen den Qualitätsstandards nicht zu genügen und werden vom Markt genommen. Und das, obwohl sie noch in den Regalen stehen.
Die rückrufliste wird länger: was bedeutet das für autofahrer?
Seit dem 1. Januar ist der V16-Blinker Pflicht, ersetzt die traditionellen Warndreiecke. Doch die Freude über die vermeintliche Erleichterung im Notfall trübt sich zusehends. Die Bundesanstalt für Straßenverkehr hat bereits mehrere Modelle aus dem Verkehr gezogen, darunter die Varianten V16IoT von Don Feliz, The Boutique for Your Car und Ikrea, die alle unter dem Zertifikat von Ledel Solutions Co., Ltd. liefen. Auch der XL-HZ-001-VC von Call SOS ist betroffen, dessen Zertifikat abgelaufen ist. Und nun hat sich die Liste noch um weitere fünf Modelle erweitert: Safety Light von Isse, V16eurolight von ELTV16EuroLight, Swiss Drive V16 von Swiss Drive, Dunlop V16 von Dunlop und Safety Light 2 von ISSE Safety Light.
Das Problem: Die Gründe für die Entziehung der Zulassung werden von der DGT (Dirección General de Tráfico) nicht transparent kommuniziert. Oftmals liegt es schlicht daran, dass die Hersteller die Produktion eingestellt haben. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise bereits einen nicht mehr zugelassenen Blinker gekauft haben, ohne es zu wissen. Die Liste der aktuell gültigen Modelle finden Sie auf der Webseite der DGT – ein ständiger Check ist also ratsam.

Darf ich mit einem unsicheren blinker erwischt werden?
Die gute Nachricht: Auch wenn Ihr V16-Blinker nicht mehr auf der Zulassungsliste steht, werden Sie dafür nicht bestraft. Die DGT erklärt, dass die bereits angeschafften Blinker weiterhin genutzt werden dürfen, bis zum Ende ihrer Lebensdauer. Aber: Beim Neukauf sollten Sie unbedingt prüfen, ob das Modell noch im Gültigkeitsregister eingetragen ist, um eine unnötige Ausgabe zu vermeiden.
Die Situation erinnert an die Diskussion über die Tesla-Robotaxis, die in einer kürzlichen Studie in einen ungewöhnlich hohen Anteil an Unfällen verwickelt waren. Auch hier stellt sich die Frage nach der Qualitätssicherung und der Überwachung von technischen Innovationen.
Die Geschichte des V16-Blinkers zeigt deutlich: Technische Fortschritte sind nicht immer ein Fortschritt im eigentlichen Sinne. Sorgfältige Prüfung und Transparenz sind gefragt, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewährleisten. Und wer weiß, vielleicht wird schon bald die nächste Überraschung in Sachen Verkehrstechnik die Gemüter erhitzen.
